Liebe Patientinnen/Patienten, zum 01. Oktober 2025 sind wird gesetzlich verpflichtet, Ihre elektronische Patientenakte („ePA“) mit relevanten von uns erhobenen Befunden (z.B. Arztbriefe) zu befüllen. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie der Eirichtung der ePA bei Ihrer Krankenversicherung widersprechen. Auch für weiter Fragen zur ePA wenden Sie sich bitte an die Krankenversicherung.
Liebe Patientinnen/Patienten, zum 01. Januar dürfen Arzneimittel nur noch über das eRezept verordnet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und erkundigen sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie die Rezept-App nutzen können.
Liebe Patientinnen und Patienten, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Praxis zukünftig über einen verbesserten Telefondienst erreichbar ist, um Ihnen noch besseren Service und eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Allerdings möchten wir Sie auf einige wichtige technische Aspekte hinweisen, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. 1. Übermittlung der Telefonnummer: Um unsere Anrufe besser…